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AGBs CONVERTO

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Advertiser

(nachfolgend „AGB“)


Einführung

Die Converto AG (nachfolgend „Converto“) ist ein Unternehmen im Bereich der digitalen Werbung und betreibt Services, Software und Inventar-Angebote, mit welchen Webseitenbetreiber (nachfolgend „Publisher“) ihre digitalen Werbeplätze vermarkten und monetarisieren können. Converto ermöglicht Anbietern von Online-Waren und - Dienstleistungen (nachfolgend „Advertiser“) oder Werbe- oder Media-Agenturen oder sonstigen Vermittlern (nachfolgend „Agentur“ genannt) die Erbringung von Media-Dienstleistungen (nachfolgend „Auslieferung“ genannt) über die Werbeumfelder des Publishers mittels Werbemittel (Banner, Produkte, Feeds, Links, Videos, usw.).

 

Im Sinne dieser AGB und allen Verträgen mit dem Advertiser bedeuten:

Click:

Ein Click ist ein vom User freiwillig und bewusst ausgeführter Aufruf eines Hyperlinks des Advertisers, der zum Aufruf der verlinkten Webseite des Advertisers führt.

Hyperlink

ist ein vom Advertiser zur Nutzung durch den Publisher im Werbeumfeld des Publishers bereitgestellter Verweis auf die Webseite des Advertisers.

User

ist jede natürliche oder juristische Person, welche das Werbeumfeld des Publishers bzw. die Webseite des Advertisers aufruft und einen View und/oder Click durchführt.

View:

Ein View ist ein vom User ausgeführter Aufruf des Werbeumfeldes des Publishers, durch den ein Werbemittel des Advertisers angezeigt wird.

Action:

Eine Action (auch Conversion genannt) ist eine vom User ausgeführte Handlung auf der Webseite des Advertisers, welche nach einem View oder Click auf ein Werbemittel des Advertisers erfolgt.
 

1. Vertragsschluss

1.1.  Converto ist ein Schweizer Unternehmen, das sowohl in der Schweiz als auch im Ausland tätig ist.

1.2.  Converto bietet dem Advertiser ein Portfolio von Publishers an, die ihre Werbeumfelder dem Advertiser zur Verfügung stellen.

 

1.3.  Converto kann dem Advertiser Zugriff zu einer Reporting und Management Plattform, auch Advertiser Login Plattform (ALP) genannt, gewähren.

 

1.4.  Advertisers können nur juristische Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sein. Schliesst ein Mitarbeiter einer juristischen Person einen Werbeauftrag als Advertiser ab, so muss dieser hierfür schriftlich durch die juristische Person bevollmächtigt sein. Gleiches gilt, wenn ein sonstiger Dritter (z.B. Agentur) einen Werbeauftrag im Auftrag eines Advertisers abschliesst.

 

1.5.  Angebote und Offerten von Converto sind nicht verbindlich. Ein Werbeauftrag kommt erst zustande, wenn Converto die Annahme (Akzept) des erstellten Angebotes vom Advertiser oder von der Agentur per Email oder in anderer schriftlicher Form erhält.

 

1.6.  Der Advertiser stellt Converto Hyperlinks, Werbemittel und Produktfeeds zur Verfügung, die Converto im Werbeumfeld des Publishers einsetzen darf. Das notwendige Material für Performance Reach Kampagnen (z.B. Hyperlinks und Werbemittel) muss vom Advertiser im von Converto verlangten Format bis spätestens 3 Werktage vor dem bestätigten Auslieferungstermin auf eigene Kosten zur Verfügung gestellt werden. Das notwendige Material für Feed Based Advertising Kampagnen (z.B. Produktfeed) muss vom Advertiser im von Converto verlangten Format bis spätestens 30 Werktage vor dem bestätigten Auslieferungstermin auf eigene Kosten zur Verfügung gestellt werden. Das notwendige Material für Crossmedia Kampagnen (z.B. Hyperlinks und Werbemittel) muss vom Advertiser im von Converto verlangten Format bis spätestens 30 Werktage vor dem bestätigten Auslieferungstermin auf eigene Kosten zur Verfügung gestellt werden. Converto ist berechtigt, die Werbemittel, Produktfeeds und Templates des Advertisers und dessen Namen und Marken der über Converto beworbenen Waren oder Dienstleistungen als Referenz im Rahmen eigener Akquise einzusetzen.

 

1.7.  Für die in den beworbenen in- und/oder ausländischen Märkten geforderte einwandfreie technische Qualität, Korrektheit und Gesetzeskonformität des Inhalts der ausgelieferten Werbemittel (Werbebanner, Produktfeeds, usw.) sowie der damit beworbenen Waren oder Dienstleistungen ist allein der Advertiser verantwortlich. Converto ist nicht verpflichtet, die vom Advertiser gelieferten Werbemittel und Informationen und die damit beworbenen Waren oder Dienstleistungen zu prüfen.

 

1.8.  Alle vom Advertiser gelieferten Werbemittel und Produktfeeds müssen auf einen Server mit gültigem SSL- Zertifikat gespeichert werden. Es werden nur SSL-fähige Werbemittel von Converto akzeptiert.

 

1.9.  Converto kann gelieferte Werbemittel und Produktfeeds wegen deren Herkunft, Inhalt, Form oder technischer Qualität ablehnen. Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind auf der Webseite des Advertisers und/oder auf dem Werbemittel von Converto und/oder des Advertisers nicht zulässig.

 

1.10.  Stellt Converto ein Werbemittel für den Advertiser her oder ein Converto-Werbemittel zur Verfügung, verbleiben sämtliche daran entstehenden Rechte, insbesondere Urheberechte, bei Converto. Ausnahmen müssen von Converto schriftlich genehmigt werden.

2. Leistungsbestimmungsrecht/Leistungsumfang und -erbringung

 

2.1. Converto ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, seine Technologie und die Advertiser Login Plattform (ALP) nach eigenem Ermessen fortlaufend weiterzuentwickeln.

2.2. Converto ist auch berechtigt, die eigene Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbständigen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen. Der Einsatz von Subunternehmern als weiteren Auftragsverarbeiter ist auch ohne schriftliche Zustimmung des Advertisers zulässig.

 

2.3. Bei Banner- oder Produkteinblendungen oder Besuchen von Webseiten werden anonyme Daten über Cookies, Datenbanken, Fingerprinting o.Ä. eingesetzt. Diese anonymen Informationen werden gespeichert und während längstens 360 Tagen z.B. für Frequency Capping und/oder Behavioral Targeting/Re- Targeting/Prospecting/Situation-Targeting/Crossmedia-Targeting eingesetzt, um die Kampagneneffizienz zu erhöhen. Converto speichert User-bezogene Daten nur anonymisiert ab.

2.4. Converto verpflichtet sich, Kampagnen- sowie kundenbezogene Daten nicht anderweitig einzusetzen als für Folgekampagnen desselben Kunden, behält sich jedoch explizit das Recht vor, bei jedem Setzen von Cookies, Datenbanken, Fingerprinting o.Ä eigene Cookies, Datenbanken, Fingerprinting o.Ä einzusetzen, welche die Qualität des Converto-Netzwerkes erhöhen.

 

3. Vergütungsvoraussetzungen

 

3.1.  Für die Einrichtung einer Kampagne erhebt Converto vom Advertiser eine gesondert zu vereinbarende ein- malige Set-Up Fee, die mit Vertragsabschluss fällig wird.

3.2.  Converto ermöglicht dem Advertiser, Pay-Per-Mille Kampagnen zu betreiben. Die Abrechnung erfolgt pro 1‘000 (eintausend) Views der betreffenden Werbebanner). Ein Anspruch auf Vergütung entsteht gemäss den Bedingungen der jeweiligen Kampagne bei erzeugten gültigen Views im Sinne dieser AGB. Die Netto- Vergütung von Converto bestimmt sich aus dem Netto-Vergütungsanteil des Publishers. Converto ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, weitere Abrechnungsmodelle wie beispielweise Pay-Per-Click und Pay- Per-Action ausgewählten Advertiser anzubieten.

 

3.3.  Nicht gültig und keinen Abrechnungsanspruch geben:

-Durch technische Vorrichtungen (z.B. Clickgeneratoren) automatisch erzeugte sowie durch Zwang oder Täuschung initiierte Clicks und Views

-Wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Clicks und Views desselben Users – z.B. auch Clicks auf verschiedene Hyperlinks

-Clicks und Views, für die der User vom Publisher eine Vergütung erhält

 

3.4.  Für die Messung der von Converto erbrachten Leistungen ist ausschliesslich die von Converto verwendete Technologie massgebend, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Die Prüfung der Gültigkeit und Abrechnung von Clicks, Views und Actions gemäss den Regelungen dieser AGB bleibt Converto vorbehalten.

 

3.5.  Für besondere Leistungen, wie den Import und die Aktualisierung von Produktfeeds, die Herstellung von Werbemitteln, die Entwicklung von Smart-Theme usw., erhebt Converto vom Advertiser eine gesondert zu vereinbarende Fee.

 

3.6.  Für den Zugriff und die Benutzung der Advertising Login Plattform (ALP) erhebt Converto vom Advertiser eine gesondert zu vereinbarende Fee, auch Monthly Access Fee genannt.

 

4. Zahlungsweise

 

4.1. Rechnungen von Converto können in elektronischer Form gestellt werden und sind 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Advertiser ist nicht zum Abzug von Skonti berechtigt. Im Falle eines Zahlungsverzuges behält sich Converto das Recht vor, sowohl Mahngebühren als auch Verzugszinsen geltend zu machen sowie die jeweiligen Kampagnen zu stoppen.

4.2.  Converto stellt Leistungen grundsätzlich nach erfolgter Auslieferung in Rechnung. Converto behält sich vor, Auslieferungen, welche ein oder mehrere Monatsende/n überschreiten, anteilmässig jeweils per Ende Monat in Rechnung zu stellen.

 

4.3.  Der Advertiser ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Gegenansprüche oder Mängelrügen geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Advertiser jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

5. Pflichten des Advertisers

5.1.  Der Advertiser verpflichtet sich, die Converto Trackingcodes richtig und vollständig einzubauen, so dass das Tracking ordnungsgemäss funktioniert.

 

5.2.  Sofern der Advertiser sich damit einverstanden erklärt, Converto seine Feeds (z.B. Produktfeeds) zur Verfügung zu stellen, verpflichtet er sich, Converto die Feeds in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, so dass Converto die Feeds-Datei downloaden kann. Zudem sichert er zu, dass alle Pflichtfelder vollständig enthalten und befüllt und die gesetzlichen Regelungen zum Thema Produktinformation und – werbung eingehalten werden. Der Zyklus der Aktualisierung wird zwischen Converto und dem Advertiser vereinbart.

 

5.3.  Converto ist berechtigt, eine Kampagne temporär auszusetzen oder zu stoppen, sofern der Advertiser seinen Pflichten aus diesen AGB nicht nachkommt.

 

5.4.  Der Advertiser verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen aus diesen AGB, insbesondere gegen diejenigen unter Ziffer 5 dieser AGB, Converto eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 5‘000.- zu zahlen.

 

5.5.  Die hier in Ziffer 5 AGB festgelegten Pflichten des Advertisers übernimmt dieser auch mit Wirkung zu Gunsten der jeweiligen Publisher von Converto (sog. Vertrag zugunsten Dritter).

 

5.6.  Der Advertiser ist damit einverstanden, dass Converto Agenturen für speziell zwischen Converto und den Agenturen vereinbarten Leistungen, welche bei Converto zu einer Aufwandsminderung oder Risikominimierung führen, direkt entschädigen kann.

 

​6. Vertragskündigung

 

6.1. In einzelnen begründeten Fällen kann Converto dem Advertiser bis zu 10 Kalendertage vor Beginn der Auslieferung nach eigenem Ermessen eine Rücktrittsmöglichkeit einräumen. Ein Rücktrittsantrag ist in jedem Falle schriftlich per E-Mail an Converto zu richten. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn und sobald Converto diesem ausdrücklich und schriftlich oder per E-Mail zugestimmt hat. Innerhalb der letzten 10 Kalendertage vor Beginn der Auslieferung ist ein Rücktritt des Advertisers nur gegen eine prozentuale Entschädigung (Konventionalstrafe) gemessen am Netto-Mediawert des jeweiligen Werbeauftrages möglich:
 

  • zwischen 10 und 4 Kalendertage: 50%

  • weniger als 4 Kalendertage und nach Beginn: 100%

Zusatzleistungen wie z.B. Setups, Programmierung Smart Theme, etc. werden nur dann verrechnet, wenn die Leistung bereits erbracht wurde oder nicht mindestens drei Arbeitstage vor dem geplanten Termin abgesagt wurde.

 

6.2.  Converto kann von rechtsverbindlich angenommenen Werbeaufträgen sofort zurücktreten, wenn für Converto bzw. für die Publisher nicht vorhersehbare und/oder nicht zu vertretende Änderungen der Inhalte der Webseiten oder deren Einstellung erfolgen, insbesondere infolge von Urteilen und Massnahmen von Gerichten und Aufsichtsbehörden und in anderen, die Ausführung der Aufträge verunmöglichenden oder unzumutbar machenden Fällen. Converto kann sodann bis 10 Tage vor Beginn der Auslieferung zurücktreten, wenn sich eine Konkurrenzkonstellation zwischen Advertiser und einem Partner eines Publishers ergibt. In diesen Fällen sind jegliche Ansprüche des Advertisers ausgeschlossen.

 

6.3.  Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt den Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere der Pflichten des Advertisers gemäss Ziffer 5 dieser AGB, verstossen wird.

6.4.  Im Falle der Beendigung des Vertrages wird ein allfälliger Zugang zur Advertiser Login Platt form (ALP) deaktiviert.

 

7. Rechtsverhältnis von Converto zu Publisher & Agenturen
 

7.1.      Die Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung des Advertisers beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen kommen ausschliesslich zwischen Converto und dem Advertiser zustande.


7.2.      Die Publisher von Converto haben sich gegenüber Converto oder gegenüber deren Monetisierungsplattform (z.B. Sell-Side-Plattformen) auch mit Wirkung zugunsten des Advertisers verpflichtet:

  • a.      ihr Werbeumfeld so zu gestalten und zu präsentieren, dass ausschliesslich durch User gültige Views und gültige Clicks auf der Webseite des Advertisers generiert werden;

  • b.     den von über Converto zur Verfügung gestellten Ad-Code nicht zu verändern und die zur Verfügung gestellten Werbemittel ausschliesslich im Werbeumfeld des registrierten und von Converto freigegebenen Publishers einzusetzen;

  • c.      ihr Werbeumfeld so zu gestalten, dass weder im In- noch im Ausland irgendwelche Rechte Dritter, einschliesslich des Urheberrechts, verletzt und nicht gegen geltendes Recht, insbesondere des Datenschutzes, verstossen wird;

  • d.     ihr Werbeumfeld in Übereinstimmung mit den in den beworbenen Märkten geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz zu gestalten;

  • e.      in ihrem Werbeumfeld keine Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter vorzunehmen;
     

7.3.      Soweit Publisher von Converto diesen Verpflichtungen gegenüber dem Advertiser nicht nachkommen, ist der Advertiser berechtigt und verpflichtet, alle hieraus resultierenden Ansprüche, namentlich insbesondere Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche, direkt gegenüber dem Publisher geltend zu machen, soweit dies nicht wegen Vermögenslosigkeit des Publishers erkennbar aussichtslos ist. Der Advertiser kann auch die ordentliche Kündigung mit einer Frist von fünf (5) Werktagen zum Ablauf einer Kalenderwoche gegenüber dem Publisher für Converto erklären.


7.4.      Agenturen sichern Converto die rechtmässige und vertragskonforme Verwendung der ihnen gewährten Rabatte zu, einschliesslich, dass die Gewährung und Auszahlung der Rabatte nicht zu einer Rechts- oder Vertragsverletzung durch die Agentur führt. Die Agentur sichert Converto weiter zu, dass sie ihre Kunden vorgängig, vollständig und transparent über die ihr gegenüber gewährten die Rabatte und Vergütungen informiert und sämtliche Rabatte ihren Kunden weitervergütet, soweit die vertragliche Kundenbeziehung dies vorsieht.

8. Haftungsbeschränkungen und Haftungsfreistellung bei Vertragsverletzung

 

8.1.      Mängel und Störungen sind Converto unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei (2) Wochen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

 

8.2.      Converto übernimmt keine Haftung, weder in Bezug auf den Zugriff auf die Advertising Login Plattform (ALP) noch in Bezug auf die Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten und Informationen, die darauf angezeigt werden.

 

8.3.      Die Haftung von Converto ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Converto schliesst jede Haftung für Hilfspersonen sowie für mittelbare Schäden aus. Soweit Converto eine Haftung trifft, ist diese zudem auf einen Betrag von maximal CHF 5‘000 pro Schadenfall beschränkt.

 

8.4.      Der Advertiser stellt Converto und seine Partner (Publisher, Tech-Anbieter, Daten-Anbieter usw.) von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen Dritter und sonstigen Ansprüchen sowie von sämtlichen damit verbundenen Kosten und Aufwänden frei, die durch ein ursächliches Verhalten (auch Unterlassen) des Advertisers herbeigeführt worden sind. Dies gilt insbesondere bei einem Verstoss gegen Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechte oder Rechte Dritter.

 

9. Vertraulichkeit

9.1.      Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich gemachten betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Vertragspartei, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse einer Partei erkennbar sind, unbefristet über das Vertragsende hinaus geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder anderweitig zu verwerten.

 

9.2.      Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Angestellten und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung oder unbefugte Aufzeichnung solcher vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, mit der anderen Vertragspartei Rücksprache zu halten, wenn irgendwelche Zweifel aufkommen sollten, ob eine Information im konkreten Einzelfall als vertraulich zu behandeln ist oder nicht. Im Zweifel ist eine Information als vertraulich zu behandeln.

 

10. Änderungsvorbehalt

 

10.1.    Converto kann jederzeit die AGB verändern.

 

10.2.    Beabsichtigt Converto, die AGB zu ändern, wird Converto dies dem Advertiser mitteilen. Widerspricht der Advertiser nicht form- oder fristgerecht, treten die geänderten AGB zwei (2) Kalenderwochen nach Zustellung der Mitteilung mit Beginn der folgenden Kalenderwoche in Kraft und ersetzen die AGB in der bisherigen Fassung. Der Widerspruch ist nur dann form- und fristgerecht, wenn er schriftlich erfolgt und innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung bei Converto eingeht. Converto wird den Advertiser auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist und die Rechtsfolgen eines nicht form- oder fristgerechten erfolgten Widerspruchs hinweisen.

 

11. Geltungsbereich

 

11.1.    Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge zwischen Converto und dem Advertiser liegen stets diese AGB (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) zu Grunde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Advertisers sind daher unwirksam, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen Converto und dem Advertiser ausdrücklich schriftlich vereinbart. Etwaigen Gegenbestätigungen des Advertisers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

11.2.    Soweit zwischen Converto und dem Advertiser nicht anders vereinbart, bedürfen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zur Wirksamkeit der Schriftform. Ein Verzicht auf dieses Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

 

11.3.    Angestellte von Converto sind nicht berechtigt, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.

 

12. Datenschutz

12.1.     Für detaillierte Informationen über unseren Datenschutz bitte unsere Datenschutzerklärung lesen: https://www.converto.com/datenschutz-privacy-policy 

 

13.Gerichtsstand, Rechtswahl und salvatorische Klausel

13.1.    Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB sowie allen darauf beruhenden Einzelverträgen ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich Wechsel- und Scheckklagen, ist Feusisberg (Schweiz).

13.2.    Es gilt schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des einheitlichen UN-Kaufrechts.

13.3.    Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.

 

8835 Feusisberg, März 2021, Converto AG

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